Kosten

Kosten

Der Stundensatz für die Entlastungs- und Betreuungsleistungen beträgt 31 € einschließlich Fahrtkosten. Ab Pflegegrad 1 gibt es für diese Leistungen einen monatlichen Betrag von 125 € aus der Pflegeversicherung, der auch für zurückliegende Zeiträume bei Nichtinanspruchnahme abgerufen werden kann. Wir können den Betrag als anerkannter Leistungserbringer mit der Pflegekasse abrechnen. Darüber hinaus können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für
Entlastungsleistungen umgewidmet werden. Ob das sinnvoll ist, muss individuell betrachtet werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Bei den anderen Dienstleistungen, klären wir die Kosten im gemeinsamen Gespräch anhand der zu übernehmenden Aufgaben.